Gesundheitliche Versorgungsplanung

Beratungs-Angebot - Mein Wille zum Lebensende

Die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück bietet Menschen mit Behinderung ein neues Beratungsangebot an: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - kurz GVP.

Rollstuhfahrer mit Begleitung an einem schönen Bergsee

Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Alle Menschen haben Ängste, Hoffnungen und Wünsche, wenn sie an ihr Alter, an Krankheit und das Sterben denken.

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung bietet den Rahmen und die Möglichkeit, Fragen, Wünsche und Vorstellungen der Ratsuchenden zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerischen Versorgung in der letzten Lebensphase aufzugreifen und zu thematisieren.

Alles, was dem Beratungssuchenden in diesem Zusammenhang wichtig ist, kann ausgesprochen und schriftlich festgehalten werden.

Im Fokus steht dabei der biographische und lebensweltliche Hintergrund der ratsuchenden Person.

Ihr Wille und ihre Selbstbestimmung des Betroffenen sind handlungsleitend und werden berücksichtigt.

Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig.

Die gesundheitliche Versorgungsplanung kann auch von jüngeren leistungsberechtigten Personen in Anspruch genommen werden.

Für Sie erreichbar

gesetzlich verankert

Gemäß § 132g SGB V können auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe allen gesetzlich versicherten Personen, die sie begleiten, eine Beratung bezüglich der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.

kein Tabu

Die GVP leistet damit einen Beitrag zur Enttabuisierung der Themen Krankheit und Sterben und erweitert die Selbstbestimmung der Menschen mit Beeinträchtigung.

Ziel und Ausgestaltung des Angebotes

Ziel der GVP ist die begleitende Auseinandersetzung mit dem Thema Alter, Krankheit und Sterben, um Entscheidungen zu treffen, die in eine Vorsorgevollmacht oder in eine Patientenverfügung münden können.

Der sehr persönliche Wille soll für später festgehalten werden.

Die Inanspruchnahme ist freiwillig

Die GVP wird durch qualifizierte Berater geführt

Die Kosten der Beratung übernimmt die Krankenkasse

Wie, Wo, Mit Wem?

  • Das Beratungsgespräch kann im persönlichen Wohnumfeld (im Wohnheim, in der Wohngruppe, in der eigenen Wohnung) am Arbeitsplatz oder den Räumen der GVP stattfinden.
  • Besteht eine gesetzliche Vertretung oder eine rechtliche Betreuung für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge, ist deren Einbezug verpflichtend.
  • Auf Wunsch oder mit Zustimmung der Ratsuchenden können auch Vertrauenspersonen (z. B. Angehörige, Assistenten aus dem Wohnbereich, Mitarbeiter der Werkstätten) in den Beratungsprozess einbezogen werden.
  • Ist die leistungsberechtigte Person zu sehr eingeschränkt, um ein Gespräch zu führen, soll deren Wille introspektiv - durch Kenntnisse vertrauter Personen über Lebensstil, Charakter, Vorlieben und Abneigungen - ermittelt werden.
  • Die Inhalte des Gespräch und der Beratung sind vertraulich. Die leistungsberechtigte Person bestimmt, wer Einsicht in die Unterlagen bekommt und wo diese Aufbewahrt werden.

Für wen?

Das Beratungsangebot steht derzeit allen Bewohnern der besonderen Wohnform der Heilpädagogischen Hilfe zur Verfügung. Auch an einigen Standorten der Osnabrücker Werkstätten gibt es das Beratungsangebot. Eine weitere Ausweitung des dortigen Angebots ist in Planung.

 

Ein Team von Beratenden

Beratungsbereich Astrid Ottermann

Am Standort Sutthausen berät Frau Ottermann in folgenden Gruppen

Kleidsam

Wirtschaftsdienst Küche

Bewirtungsservice

Raumpflege

Instandhaltung

Vorrichtungsbau

Spielgeräte

Kunstgruppe

Montage / Verpackung I

Montage / Verpackung II

Montage / Verpackung III

Montage / Verpackung VI

Montage / Verpackung VIII

Elektromontage

An diesen Standorten bieten wir dieses Angebot an.

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